OFFIZIELLE BEKANNTMACHUNG

AKTE DES 21. GENERALKAPITELS

 

Aufruf zu tiefgreifender Verwandlung

„Als Gemeinschaft sind wir in der Kraft des Heiligen Geistes gesandt, die Sendung Christi weiterzutragen, ... verwandelt zu werden und unsere Welt zu verwandeln, die Menschen zu jener Einheit zu führen, um derentwillen Jesus Christus gesandt war." (ISG, K 48)

Wir, die Mitglieder des 21. Generalkapitels, hören den Wunsch unserer Schwestern, tief aus den Quellen unseres Lebens zu schöpfen - durch die Kontemplation Gottes und durch eine stärkere Verwurzelung in unserer Spiritualität, unserem Charisma und unserer Sendung als A. Schulschwestern v.U.L.Fr.

Wir hören den Schrei unserer Welt. Obwohl nach Gottes Plan die Erde und ihre Menschen gut und kostbar sind, befinden sie sich heute in einem brüchigen, gespaltenen und zerrissenen Zustand. Während uns die vielen Bemühungen um größere Zusammenarbeit und um Frieden mit Hoffnung erfüllen, sehen wir auch, dass die zunehmende Globalisierung die Kluft zwischen Arm und Reich vertieft. Wir schätzen den Reichtum, mit dem unsere Welt durch die Vielfalt der Kulturen und Religionen beschenkt ist; wir sehen aber auch, wie Menschen häufig aus Unkenntnis, mit Feindseligkeit und Gewalt auf andere reagieren.

Deshalb rufen wir jede Schwester unserer internationalen Kongregation auf, sich ganz zu öffnen für eine tiefgreifende innere Wandlung um der Sendung Jesu Christi willen, damit die gesamte Schöpfung eins werde in der Fülle der Liebe Gottes.

In unserer Zeit verlangt tiefgreifende Verwandlung Folgendes:

Wir lassen uns als apostolische Ordensfrauen ein auf die Kontemplation als Lebensweise und schöpfen aus dem Innersten der Liebe Gottes, wie sie sich uns in Jesus Christus geoffenbart hat.

Wir stellen uns der Herausforderung von theologischer Weiterbildung und Theologischer Reflexion, damit wir unsere Spiritualität und unser Charisma als Schulschwestern weiter klären, besser verstehen und mit erneuter Vitalität in Kirche und Welt leben.

Wir bekennen uns aus neuer Überzeugung heraus zur Erziehungs- und Bildungsarbeit im Sinne unserer Konstitution, dass nämlich die Welt verwandelt werden kann durch eine Änderung der Menschen (ISG, K 22, 24).

Wir öffnen uns persönlich und als Gemeinschaft für die notwendige Umkehr, damit wir bereitwillig einen einfachen Lebensstil annehmen, der dem Geist des Evangeliums entspricht, die Sorgen der Armen zu unserem eigenen Anliegen machen und der Schöpfung ehrfurchtsvoll begegnen (ISG, K 16-17, GD 17-19).

Wir bezeugen in prophetischer Weise Versöhnung und Einheit durch die Art, wie wir miteinander leben in der lokalen geistlichen Gemeinschaft und in unserer multikulturellen, internationalen Kongregation.

Als Frauen der Hoffnung setzen wir Tag für Tag unser Leben ein für jene Einheit, um derentwillen Jesus Christus gesandt war.

[Durch Konsens approbiert am 16. Oktober 2002]

Einladung und Begleitung neuer Mitglieder

Wir, die Mitglieder des 21. Generalkapitels, rufen die Kongregation von neuem zur Verpflichtung auf, Frauen einzuladen, Leben und Sendung mit uns zu teilen. Wir appellieren an jede Schwester, neue Mitglieder zu unterstützen, zu stärken und zu begleiten. Wir machen diese Empfehlung im Licht der Erklärung des 21. Generalkapitels, die uns aufruft, offen zu sein für eine tiefgreifende Verwandlung um der Sendung Jesu Christi willen.

Wir laden die Schwestern und ihre Gemeinschaften ein, diese Verpflichtung anzunehmen:

1.     unsere Gelübde auf authentische Weise in Gemeinschaft zu leben,

2.     um Ordensnachwuchs und für unsere neuen Mitglieder zu beten,

3.     Verantwortung zu übernehmen, Frauen einzuladen, ein Leben mit uns in Erwägung zu ziehen,

4.     mit anderen bei der Weckung von Ordensberufen zusammen zu arbeiten,

5.     jene willkommen zu heißen und zu begleiten, die den Willen Gottes suchen,

6.     uns offen zu halten für die Unterschiede unter uns selbst und bei unseren neuen Mitgliedern.

[Durch Konsens approbiert am 16. Oktober 2002]

SHALOM – Bewahrung der Schöpfung

Wir, die Mitglieder des 21. Generalkapitels, beauftragen das SHALOM-Netzwerk, einen Prozess des Studiums und der Theologischen Reflexion über die Werte und Prinzipien der ERD-CHARTA zu planen und durchzuführen. Er schließt Reflexionen ein über unsere Erfahrungen im Bereich Bewahrung der Schöpfung wie auch über die Heilige Schrift, die katholische Glaubenstradition und die Dokumente unserer Kongregation (ISG; 18./19./20. Generalkapitel). Dieser Prozess soll der Kongregation helfen, sich um der Gerechtigkeit willen mit neuen Initiativen einzusetzen für die Bewahrung der Schöpfung in unserer Zeit.

[Durch Konsens approbiert am 14. Oktober 2002]

 

Zusammensetzung und Aufgabenteilung des Generalrats

Wir, die Mitglieder des 21. Generalkapitels, beschließen, dass sechs Generalrätinnen für den Generalrat 2002 – 2007 gewählt werden. Wir bekräftigen, dass es dem Generalrat frei steht, selbst über seine Aufgabenteilung zu entscheiden.

[Durch Konsens approbiert am 26. September 2002]

 

Dauer der Amtszeit für Provinzoberin und Rätinnen

Wir, die Mitglieder des 21. Generalkapitels, beschließen, dass der Wortlaut in Ihr Seid Gesandt, Konstitution 88 und Generaldirektorium 77, wie folgt geändert wird:

K 88:

"Die Provinzoberin und ihre Rätinnen werden für eine Amtszeit von vier oder sechs Jahren gewählt. Im Falle einer vierjährigen Amtszeit können sie ihr Amt in zwei aufeinander folgenden Amtszeiten ausüben. Bei einer sechsjährigen Amtszeit ist eine zweite unmittelbar folgende Amtszeit nicht möglich. Die Hälfte oder mehr als die Hälfte …"

 

GD 77:

"Die Mitglieder des neuen Provinzrates werden für eine Amtszeit von vier oder sechs Jahren gewählt, entsprechend der Möglichkeit, die im Provinzdirektorium festgelegt ist. Die Wahl…"

[Durch Konsens approbiert am 14. Oktober 2002]

Diese Akte braucht noch die Approbation durch die Religiosenkongregation.

 

Richtlinien für die Repräsentation beim 22. Generalkapitel

Im Sinne von Ihr Seid Gesandt beschließen wir, die Mitglieder des 21. Generalkapitels, folgende Richtlinien für die Repräsentation beim 22. Generalkapitel:

  1. Jede Provinz, jede Region (GD 85) und jeder Distrikt hat ein Ex-officio Mitglied.

  2. Die Repräsentation geschieht auf der Grundlage folgender Prinzipien der Verteilung: Gleichheit, Proportionalität und Kriterien.

 

  1. Die Repräsentation spiegelt unsere Vielfalt wider – zum Beispiel Alter und Kultur.

  1. Da wir uns in einem ständigen Prozess der Umstrukturierung befinden, möchten wir die Repräsentation auch von Schwestern jener Einheiten im Auge behalten, die nach dem 21. Generalkapitel in eine andere Einheit eingegliedert, mit einer anderen Einheit verschmolzen oder zu einer anderen Einheit umgebildet wurden.

 

[Durch Konsens approbiert am 15. Oktober 2002]

Akte des 20. Generalkapitels

Wir, die Mitglieder des 21. Generalkapitels, setzen die folgenden Akte des 20. Generalkapitels als juristisch verbindlich außer Kraft; sie sind entweder abgeschlossen oder bereits in das Leben der Kongregation integriert.

A. Abgeschlossen sind:

  1. Studium von Modellen für das Generalkapitel

  2. Richtlinien für die Repräsentation beim 21. Generalkapitel

  3. Zusammensetzung und Aufgabenteilung des Generalrats

B. Integriert in das Leben der Kongregation:

  1. AUFRUF des 20. Generalkapitels

  2. Erlass von ungerechten Auslands-Schulden

  3. Menschenrechts-Erziehung und -Aktionen

  4. Unterstützung des Distrikts Afrika

  5. Aktive Bemühung um Ordensnachwuchs

[Durch Konsens approbiert am 15. Oktober 2002

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