|
OFFIZIELLE BEKANNTMACHUNG AKTE DES 21. GENERALKAPITELS
Aufruf zu tiefgreifender Verwandlung „Als Gemeinschaft sind wir in der Kraft
des Heiligen Geistes gesandt, die Sendung Christi weiterzutragen, ...
verwandelt zu werden und unsere Welt zu verwandeln, die Menschen zu jener
Einheit zu führen, um derentwillen Jesus Christus gesandt war." (ISG, K
48) Wir, die Mitglieder des 21.
Generalkapitels, hören den Wunsch unserer Schwestern, tief aus den Quellen
unseres Lebens zu schöpfen - durch die Kontemplation Gottes und durch eine
stärkere Verwurzelung in unserer Spiritualität, unserem Charisma und unserer
Sendung als A. Schulschwestern v.U.L.Fr. Wir hören den Schrei unserer Welt. Obwohl
nach Gottes Plan die Erde und ihre Menschen gut und kostbar sind, befinden sie
sich heute in einem brüchigen, gespaltenen und zerrissenen Zustand. Während uns
die vielen Bemühungen um größere Zusammenarbeit und um Frieden mit Hoffnung
erfüllen, sehen wir auch, dass die zunehmende Globalisierung die Kluft zwischen
Arm und Reich vertieft. Wir schätzen den Reichtum, mit dem unsere Welt durch
die Vielfalt der Kulturen und Religionen beschenkt ist; wir sehen aber auch,
wie Menschen häufig aus Unkenntnis, mit Feindseligkeit und Gewalt auf andere
reagieren. Deshalb rufen wir jede Schwester unserer
internationalen Kongregation auf, sich ganz zu öffnen für eine tiefgreifende
innere Wandlung um der Sendung Jesu Christi willen, damit die gesamte Schöpfung
eins werde in der Fülle der Liebe Gottes. In unserer Zeit verlangt tiefgreifende
Verwandlung Folgendes: Wir lassen uns als apostolische
Ordensfrauen ein auf die Kontemplation als Lebensweise und schöpfen aus dem
Innersten der Liebe Gottes, wie sie sich uns in Jesus Christus geoffenbart hat. Wir stellen uns der Herausforderung von
theologischer Weiterbildung und Theologischer Reflexion, damit wir unsere
Spiritualität und unser Charisma als Schulschwestern weiter klären, besser
verstehen und mit erneuter Vitalität in Kirche und Welt leben. Wir bekennen uns aus neuer Überzeugung
heraus zur Erziehungs- und Bildungsarbeit im Sinne unserer Konstitution, dass
nämlich die Welt verwandelt werden kann durch eine Änderung der Menschen (ISG,
K 22, 24). Wir öffnen uns persönlich und als
Gemeinschaft für die notwendige Umkehr, damit wir bereitwillig einen einfachen
Lebensstil annehmen, der dem Geist des Evangeliums entspricht, die Sorgen der
Armen zu unserem eigenen Anliegen machen und der Schöpfung ehrfurchtsvoll
begegnen (ISG, K 16-17, GD 17-19). Wir bezeugen in prophetischer Weise
Versöhnung und Einheit durch die Art, wie wir miteinander leben in der lokalen
geistlichen Gemeinschaft und in unserer multikulturellen, internationalen
Kongregation. Als Frauen der Hoffnung setzen wir Tag
für Tag unser Leben ein für jene Einheit, um derentwillen Jesus Christus gesandt
war. [Durch
Konsens approbiert am 16. Oktober 2002] Einladung und Begleitung neuer Mitglieder Wir, die Mitglieder des 21.
Generalkapitels, rufen die Kongregation von neuem zur Verpflichtung auf, Frauen
einzuladen, Leben und Sendung mit uns zu teilen. Wir appellieren an jede
Schwester, neue Mitglieder zu unterstützen, zu stärken und zu begleiten. Wir
machen diese Empfehlung im Licht der Erklärung des 21. Generalkapitels, die uns
aufruft, offen zu sein für eine tiefgreifende Verwandlung um der Sendung Jesu
Christi willen. Wir laden die Schwestern und ihre
Gemeinschaften ein, diese Verpflichtung anzunehmen: 1.
unsere
Gelübde auf authentische Weise in Gemeinschaft zu leben, 2.
um
Ordensnachwuchs und für unsere neuen Mitglieder zu beten, 3.
Verantwortung
zu übernehmen, Frauen einzuladen, ein Leben mit uns in Erwägung zu ziehen, 4.
mit anderen
bei der Weckung von Ordensberufen zusammen zu arbeiten, 5.
jene
willkommen zu heißen und zu begleiten, die den Willen Gottes suchen, 6.
uns offen
zu halten für die Unterschiede unter uns selbst und bei unseren neuen
Mitgliedern. [Durch
Konsens approbiert am 16. Oktober 2002] SHALOM – Bewahrung der Schöpfung Wir, die Mitglieder des 21.
Generalkapitels, beauftragen das SHALOM-Netzwerk, einen Prozess des Studiums
und der Theologischen Reflexion über die Werte und Prinzipien der ERD-CHARTA zu
planen und durchzuführen. Er schließt Reflexionen ein über unsere Erfahrungen
im Bereich Bewahrung der Schöpfung wie auch über die Heilige Schrift,
die katholische Glaubenstradition und die Dokumente unserer Kongregation (ISG;
18./19./20. Generalkapitel). Dieser Prozess soll der Kongregation helfen, sich
um der Gerechtigkeit willen mit neuen Initiativen einzusetzen für die Bewahrung
der Schöpfung in unserer Zeit. [Durch
Konsens approbiert am 14. Oktober 2002] Zusammensetzung und Aufgabenteilung des Generalrats Wir, die Mitglieder des 21.
Generalkapitels, beschließen, dass sechs Generalrätinnen für den Generalrat
2002 – 2007 gewählt werden. Wir bekräftigen, dass es dem Generalrat frei steht,
selbst über seine Aufgabenteilung zu entscheiden. [Durch
Konsens approbiert am 26. September 2002] Dauer der Amtszeit für Provinzoberin und Rätinnen Wir, die Mitglieder des 21.
Generalkapitels, beschließen, dass der Wortlaut in Ihr Seid Gesandt,
Konstitution 88 und Generaldirektorium 77, wie folgt geändert wird: K 88: "Die
Provinzoberin und ihre Rätinnen werden für eine Amtszeit von vier oder sechs
Jahren gewählt. Im Falle einer vierjährigen Amtszeit können sie ihr Amt in zwei
aufeinander folgenden Amtszeiten ausüben. Bei einer sechsjährigen Amtszeit ist
eine zweite unmittelbar folgende Amtszeit nicht möglich. Die Hälfte oder mehr
als die Hälfte …" GD 77: "Die
Mitglieder des neuen Provinzrates werden für eine Amtszeit von vier oder sechs
Jahren gewählt, entsprechend der Möglichkeit, die im Provinzdirektorium
festgelegt ist. Die Wahl…" [Durch Konsens approbiert am 14. Oktober
2002] Diese Akte braucht noch die Approbation
durch die Religiosenkongregation. Richtlinien für die Repräsentation beim 22. Generalkapitel Im Sinne von Ihr Seid Gesandt
beschließen wir, die Mitglieder des 21. Generalkapitels, folgende Richtlinien
für die Repräsentation beim 22. Generalkapitel:
[Durch
Konsens approbiert am 15. Oktober 2002] Akte des 20. Generalkapitels Wir, die Mitglieder des 21.
Generalkapitels, setzen die folgenden Akte des 20. Generalkapitels als
juristisch verbindlich außer Kraft; sie sind entweder abgeschlossen oder
bereits in das Leben der Kongregation integriert. A. Abgeschlossen sind:
B. Integriert in das Leben der
Kongregation:
[Durch Konsens approbiert am 15. Oktober 2002
|
|
||