Generalrat:
Besteht aus der Generaloberin und den Generalrätinnen:
Die Generaloberin ist die höchste Vorgesetzte und offizielle Vertreterin der internationalen Kongregation.
Unterstützt wird sie von den Generalrätinnen, zusammen bilden sie den Generalrat, das höchste Leitungsgremium der Kongregation.
Der Generalrat wird alle fünf Jahre durch das Generalkapitel gewählt.
Generalkapitel:
Das Generalkapitel ist ein Kollegium,
in dem alle Provinzen und Regionen vertreten
sind und das, solange es tagt, die höchste
Autorität in der Kongregation ist. Die
Kapitelmitglieder bilden eine internationale
geistliche Gemeinschaft, indem sie
miteinander beten, Dialog führen und
gemeinsam nach dem Willen Gottes für unsere
Kongregation suchen.
Provinz:
Eine bestimmte grundlegende Einheit der Kongregation mit eigener Leitungsstruktur und wird nach kirchenrechtlichen Bestimmungen errichtet; deckt sich häufig mit Landesgrenzen (z.B. SSND in Österreich = österreichische Provinz).
Jede Provinz steht in direkter Beziehung zur Generaloberin, ist ihr gegenüber verantwortlich und rechenschaftspflichtig.
Die höhere Vorgesetzte und offizielle Vertreterin der Provinz ist die Provinzoberin. Sie trägt letzte Verantwortung, wird jedoch von ihren Rätinnen unterstützt.
Der Provinzrat wird alle vier Jahre durch die Wahlversammlung gewählt.
Region:
Eine der Provinz untergeordnete Einheit.
Lokale geistliche Gemeinschaft:
Kleinste Einheit; jede Schwester ist Mitglied einer lokalen geistlichen Gemeinschaft und lebt in einer kirchenrechtlich errichteten Niederlassung.