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Generalrat:
Besteht aus der Generaloberin und den Generalrätinnen:
Die Generaloberin ist die höchste Vorgesetzte und offizielle Vertreterin der
internationalen Kongregation.
Unterstützt wird sie von den Generalrätinnen, zusammen bilden sie den
Generalrat, das höchste Leitungsgremium der Kongregation.
Der Generalrat wird alle fünf Jahre
durch das Generalkapitel gewählt.
Generalkapitel:
Das Generalkapitel ist ein Kollegium, in dem alle Provinzen und Regionen
vertreten sind und das, solange es tagt, die höchste Autorität in der
Kongregation ist. Die Kapitelmitglieder bilden eine internationale
geistliche Gemeinschaft, indem sie miteinander beten, Dialog führen und
gemeinsam nach dem Willen Gottes für unsere Kongregation suchen.
Provinz:
Eine bestimmte grundlegende Einheit der Kongregation mit eigener
Leitungsstruktur und wird nach kirchenrechtlichen Bestimmungen errichtet;
deckt sich häufig mit Landesgrenzen (z.B. SSND in Österreich =
österreichische Provinz).
Jede Provinz steht in direkter
Beziehung zur Generaloberin, ist ihr gegenüber verantwortlich und
rechenschaftspflichtig.
Die höhere Vorgesetzte und
offizielle Vertreterin der Provinz ist die Provinzoberin. Sie trägt letzte
Verantwortung, wird jedoch von ihren Rätinnen unterstützt.
Der Provinzrat wird alle vier Jahre
durch die Wahlversammlung gewählt.
Region:
Eine der Provinz untergeordnete Einheit.
Lokale geistliche Gemeinschaft:
Kleinste Einheit; jede Schwester ist Mitglied einer lokalen geistlichen
Gemeinschaft und lebt in einer kirchenrechtlich errichteten Niederlassung.
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